Nur wer fragt, kann Antworten kriegen...
Bin ich qualifiziert für Karate?
Wenn Sie gesund und zwischen 6 und 60 Jahren alt sind und Interesse an traditionellem Shotokan Karate haben, können Sie das Training jederzeit beginnen.
Wo und wann kann ich Gürtel-Prüfungen ablegen?
Gürtelprüfungen werden ausschließlich vom Bundestrainer der SKIAF Mag. Norio Kawasoe shihan (7. Dan) abgenommen.
Welche Gürtelfarben gibt es und was bedeuten sie?
Beim Karate gibt es Schülergrade (Kyu) und Meistergrade (Dan). Der Gürtel gibt den Fortschritt des Einzelnen im Karate an. Im Allgemeinen gilt, je dunkler, desto weiter. Die Schülergrade sind:
Weiss — 9. kyu
Gelb — 8. kyu
Orange — 7. kyu
Grün — 6. kyu
Blau — 5. kyu
Violett — 4. kyu
Braun — 3. kyu
Braun — 2. kyu
Braun — 1. kyu
Zwischen den Gürtelfarben muss immer eine bestimmte Zeit des aktiven Trainings liegen, die je nach Gürtelfarbe unterschiedlich ist um das Vorankommen in der Technik zu gewährleisten. Es gibt außerdem 10 Dan - Grade.
Wann kann ich zur Gürtelprüfung antreten?
Zur Gürtelprüfung darf antreten, wer von seinem Trainer dazu aufgefordert wird. In den traditionellen Kampfkünsten gilt es als sehr unhöflich, den Trainer andauernd nach der nächsten Gürtelprüfung zu fragen.
Wie lange brauche ich um bis zum schwarzen Gürtel zu kommen?
Bei regelmäßigem Training zweimal in der Woche, etwas Talent und dem Besuch von einigen Tageslehrgängen im Jahr, ist mit einer Ausbildungsdauer von ca. 8 Jahren zu rechnen.
Wie weiss ich ob mir Karate gefällt?
Das erste Training ist auf jeden Fall gratis, dann wird eine Anmeldung beim Verein obligatorisch.
Was kostet mich das Training?
Die Mitgliedschaft im Verein kostet im Quartal für Kinder und Erwachsene 50 €. Dazu kommt ein jährlicher Verbandsbeitrag bei der SKIAF (Shotokan Karate Austrian Federation), der für Kinder bis 14 Jahre 24 € und für Erwachsene 31 € beträgt.
Wie kann ich aus dem Verein aussteigen?
Der Austritt kann nur zum 15. Jänner, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.