Samstag, 9. November, 15:00 – 18:30
Sonntag, 10. November, 10:00 – 12:00
Herbstlehrgang Braunau am Inn
Bezirkssporthalle
Instruktor: Tanaka Shinji sensei
Abfahrt (Sa.) vom Gymnasium um 14:00
Dienstag, 12. November, 18:30–20:30
Abendlehrgang Ried im Innkreis
Instruktor: Tanaka Shinji sensei
Samstag, 16. November, 15:00 – 18:30
Lehrgang Haag am Hausruck
Musikmittelschule
Instruktor: Tanaka Shinji sensei
Abfahrt vom Gymnasium um 14:00
Sonntag, 17. November, 10:00–12:00
DAN-Lehrgang Haag am Hausruck
Instruktor: Tanaka Shinji sensei
Abfahrt vom Gymnasium um 9:15
Samstag, 26. November, 11:00
26. Kinder- und Jugendcup Linz
Abfahrt vom Gymnasium um 9:00
Samstag, 7. Dezember, 15:00 – 18:30
Lehrgang Innsbruck
Infos bezüglich Hin- und Rückfahrt erhaltet ihr von euren Trainern!
Freitag, 20. Dezember, 18:30–20:00
Daikoku Jahresabschlussfeier
Letztes Training 2024
anschließend gemütliches Beisammensein mit Punsch und Kekse…
24. Dezember bis 6. Jänner 2025
Wintertrainingspause
Das reguläre Training beginnt wieder ab Dienstag, 7. Jänner!
Alle Trainingstermine der SKIAF findest du unter www.karate.at
Karatetrainer mit langjähriger Erfahrung unterrichten die japanische Kampfkunst.
Alle unsere Trainer im Verein besuchen regelmäßig Trainerausbildungen und Fortbildungslehrgänge bei japanischen Lehrern (jap. „Sensei“), unter anderem bei Koga Rikuta sensei, Tanaka Shinji sensei und Kanazawa Fumitoshi sensei, die jedes Jahr für mehrere Tage zu Gast in Österreich sind.
Von 1991 bis 2013 leitete Norio Kawasoe sensei als Bundestrainer die Shotokan Karatedo International Austrian Federation (SKIAF): In unzähligen Tages-, Abend- und Bundeslehrgängen hat er tausende Schüler unterrichtet und somit die Qualität dieser japanischen Kampfkunst auch für Österreich sichergestellt. Kawasoe sensei verstarb am 17. März 2013 aufgrund einer schweren Krankheit.
Mit großer Dankbarkeit blicken wir auf die Zeit zurück, in der wir unter Kawasoe sensei Shōtōkan Karatedō direkt von der Quelle lernen durften. Es wird uns eine Ehre sein, das Training in seinem Sinne weiterzuführen.
Shōtōkan Karatedō in Österreich kann in direkter Linie von Meister Gichin Funakoshi, vom Gründer des modernen Karate abgeleitet werden, der diese Kampfkunst aus seinem Heimatland Okinawa in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts nach Japan brachte.
Hirokazu Kanazawa sōke (1931–2019), ein Schüler Funakoshi sensei gründete die Shotokan Karatedo International Federation (SKIF). Die Anhänger beachten die „Säulen des Karatedō“: Kihon (Grundschule), Kata (Form), Kumite (Partnerübung) und geistiges Training. Nur ausgewogenes Üben aller Säulen gewährleistet, dass Karate nicht zum bloßen Sport degeneriert.
Für die „westliche“ Denkweise ist es schwierig, in einer körperlichen Betätigung auch deren Einfluss auf die Entwicklung der Seele zu erkennen. Gerade beim Kampfsport muss größter Wert auf die geistige Entwicklung des Schülers gelegt werden, da ansonsten der großen Verantwortung mit dem Umgang dieses Könnens nicht Rechnung getragen würde. Wir verstehen uns bewusst als Gegensatz zum weitverbreiteten Sportkarate (häufig in einschlägigen Filmen zu sehen), welches sich in physischem Training und dem Streben nach Wettbewerbserfolgen erschöpft.
Unser Ziel ist eine ganzheitliche Erfassung der traditionellen Lehre, einer Kunst, welche ihre Wurzeln in der jahrhundertelangen Entwicklung von China über Okinawa und Japan in die ganze Welt hat. Bevor wir uns jedoch zu sehr in die Welt des Bushidō (jap.: Weg des Kriegers) verlieren, kommt bei uns auch das Gesellige nicht zu kurz: Nach dem Training findet sich immer eine Runde, die über das zuvor Geübte fachsimpelt, der auch über andere Themen plaudert…
Solltest du noch weitere Fragen haben, dann tritt einfach mit uns in Kontakt.
Ich möchte gerne mittrainieren, was muss ich tun?
Der Einstieg ins Karate beginnt mit einem Anfängerkurs. Du kannst aber jederzeit bei einem Training zusehen. Nach dem Training wird dir der Trainer gerne alle Fragen beantworten.
Welche Voraussetzungen benötige ich für Karate?
Jeder, der neu in unseren Verein kommt, hat in der Regel wenig oder keine Erfahrung. Dies ist eigentlich meistens der Grund, warum du dort hingehst, du willst ja etwas lernen. Niemand wird ausgelacht, wenn er etwas nicht kann, besonders nicht beim Karate, da dort jeder bei Null angefangen hat. Du brauchst auch keine speziellen Voraussetzungen wie gute Kondition oder Gelenkigkeit! Das erlernst du mit der Zeit.
Für welche Altersschichten ist Karate geeignet?
Es hat sich bei uns gezeigt, dass es ab einem Alter von 8 Jahren möglich ist, für Kinder zu trainieren. Darunter ist es weniger zu empfehlen, hängt jedoch auch von den Kindern im einzelnen ab. Unsere Trainer stehen für informative Gespräche gerne zur Verfügung. Nach oben gibt es eigentlich keine Grenze, solange es unser Körper und Geist zulassen.
Gibt es Schnupper- oder Probetrainings?
Nein. Wir laden Interessierte vielmehr dazu ein, bei einem oder mehreren Trainings zuzusehen und bei Gefallen bei einem Anfängerkurs mit Karate zu beginnen. Das erste ist Training kostenlos.
Kann ich mittrainieren ohne dem Verein beizutreten?
Nein. Das Training ist nur für Vereinsmitglieder. Außerdem bist du nur als Mitglied versichert. Solltest du nur kurze Zeit zu Besuch in Ried im Innkreis sein, ist das Training aber möglich – kontaktiere bitte dafür unsere Trainer.
Was kostet mich die Mitgliedschaft im Verein?
Kinder und Jugendliche: 30,– Euro pro Quartal
Erwachsene (ab 18 Jahre): 56,– Euro pro Quartal
Familien: voller Betrag nur für das älteste Familienmitglied; Partner oder Geschwister zahlen 6,– Euro pro Quartal (gültig ab 1.7.2024)
Dazu kommt einmal im Jahr der Mitgliedsbeitrag der Shotokan Karatedo International Austrian Federation. Die aktuellen SKIAF-Beiträge sind unter www.karate.at zu finden.
Wann bin ich offiziell Vereinsmitglied?
Ab dem Datum der Einzahlung deines Mitgliedbeitrages auf das Vereinskonto.
Was passiert mit dem Mitgliedsbeitrag?
Das Geld wird für Hallenkosten, Lehrgangsunterstützungen, Weiterbildungskurse und Veranstaltungen verwendet.
Was hat es mit den farbigen Gürteln auf sich?
Die farbigen Gürtel markieren die neun Schülergrade (Kyū): weiß, gelb, orange, grün, 2x violett und 3x braun. In dieser Reihenfolge werden auch die Prüfungen abgelegt. Wenn du all diese Stufen durchlaufen hast und den entsprechenden Willen, Eifer, Fleiß und Fortschritt gezeigt hast, wartet schließlich der erste schwarze Gürtel (Dan). Er ist aber nicht das Ende, sondern erst der Anfang im Karatedō, denn nun bist du ein „Suchender nach dem Weg“.
Wie funktioniert das mit den Gürtelprüfungen?
Der Trainer teilt dir mit, wenn du weit genug fortgeschritten bist, um eine Gürtelprüfung abzulegen. Im Allgemeinen gilt es im Karatedō als unhöflich den Trainer kontinuierlich danach zu fragen, wann man denn die nächste Prüfung machen könne.
Wer nimmt die Prüfungen ab?
Sämtliche Schülergrad-Prüfungen werden von der Technischen Kommission der SKIAF abgenommen. Alle Schwarzgurt-Prüfungen können nur bei japanischen Meistern der SKIF abgelegt werden.
Ich habe in einem anderen Verband Karate trainiert.
Was geschieht mit meiner Graduierung?
Du wirst gemäß unserer Richtlinien neu eingestuft. In der Regel musst du deine letzte Prüfung bei uns wiederholen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Trainern. Das Training selbst steht bei uns im Vordergrund. Wenn deine aktive Karate-Zeit schon länger zurück liegt, solltest du jedoch ernsthaft in Erwägung ziehen, wieder mit dem weißen Gürtel anzufangen.
Fachverband: Shotokan Karatedo International Austrian Federation (SKIAF)
Dachverband: Allgemeiner Sportverband Oberösterreich (ASVÖ)
ZVR-Zahl: 366 924 536
Vorstand: Mark Wittmann (Obmann), Herbert Schatzl (Obmann Stv.), Josef Weixlberger (Schriftführer), Niklas Steinhuber (Schriftführer Stv.), Herbert Hörandner (Kassier), Gisela Stumpf (Kassier Stv.), Manfred Hammerer (Rechnungsprüfer), Bettina Petermaier (Rechnungsprüfer)
Vereinszweck: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die körperliche und geistige Ertüchtigung seiner Mitglieder. Der Verein will den Vereinszweck frei von politischen und weltanschaulichen Einflüssen erfüllen. Er bekennt sich vorbehaltslos zu einem demokratischen Österreich.
Verantwortlich für den Inhalt: Mark Wittmann
Fotos: www.shutterstock.com und Sibylle Flotzinger
Bei allen Texten wurde aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.
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DATENSCHUTZORDNUNG DES VEREINS SHOTOKAN KARATEDO DAIKOKU RIED
1. Der Verein Shotokan Karatedo Daikoku Ried (ZVR: 366924536) mit dem Sitz in Ried im Innkreis – im Folgenden kurz „Verein“ – ist ein gemeinnütziger kleinerer Verein.
2. Der Vereins- und Vertragszweck des Vereins und der Mitgliedschaft des Betroffenen/Mitgliedes – im Folgenden kurz „Mitglied“ – ist die Abhaltung eines Trainings- und Meisterschaftsbetriebs für traditionelles Shotokan Karatedo samt einer angemessenen Öffentlichkeitsarbeit.
3. Die Mitglieder gehören der Mitgliederversammlung im Sinn des § 5 Vereinsgesetz an und können daher auf die Willensbildung des Vereins Shotokan Karatedo Daikoku Ried auch in datenschutzrechtlichen Angelegen-heiten Einfluss nehmen.
4. Der Verein sowie die Mitglieder sind gleichzeitig Mitglieder der Shotokan Karatedo International Austrian Federation (ZVR: 323524199), mit Sitz in Braunau am Inn, – im Folgenden kurz SKIAF –, des Landesverbands Oberösterreich (ZVR: 773071715) mit Sitz in Ried im Innkreis, sowie des Dachverbands ASVÖ.
5. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen mit Standardanwendungen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet und in Druckschriften veröffentlicht und an Dritte (Steuerberater, EDV-Dienstleister etc.) übermittelt. Die Bestimmungen dieser Datenschutzordnung gelten sinngemäß für Betroffene, die nicht auch Mitglieder des Vereins sind.
6. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist der Shotokan Karatedo Daikoku Ried (ZVR: 366924536) mit dem Sitz in Ried im Innkreis, ried@karate.at, vertreten durch den Vorstand Mark Wittmann (Obmann), Herbert Schatzl (Obmann Stv.), Josef Weixlberger (Schriftführer), Niklas Steinhuber (Schriftführer Stv.), Herbert Hörandner (Kassier) und Gisela Stumpf (Kassier Stv.). Ansprechperson ist Mark Wittmann, ried@karate.at. Der Vorstand führt ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß § 30 Abs. 1 DSGVO.
7. Der Verein Shotokan Karatedo Daikoku Ried verarbeitet und übermittelt grundsätzlich nur Daten, die für die Erfüllung des Vereinszweckes unbedingt notwendig sind bzw. die für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Vereins erforderlich sind. Die Verarbeitung dieser Daten ist daher primär nach Art 6 Abs. 1 lit b und lit c DSGVO gerechtfertigt. Der Verein verzichtet daher, soweit es nicht unbedingt erforderlich ist, auf die Einholung einer gesonderten Einwilligung, um das Mitglied nicht über die Unentbehrlichkeit der Verarbeitung zu täuschen.
8. Es werden vom Verein Shotokan Karatedo Daikoku Ried keine besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet („sensible Daten“ wie etwa rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung) und sind die verarbeiteten Daten zumeist durch Einsicht in öffentliche Register, Telefonbücher bzw. Social Media frei zugänglich.
9. Der Verein verarbeitet folgende Daten der Mitglieder: Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Foto, Bankverbindung; Familienstatus und -angehörige, gesetzliche Vertreter, Mitgliedstarifgruppe, Datum Vereinsbeitritt und -austritt, Funktion im Verein, Mitgliedsnummer SKIAF, Teilnahme an Vereinstrainings, Teilnahme an Lehrgängen der SKIAF, Meisterschaftsplatzierungen, Prüfungen und Gradierung und DAN-Diplomnummern.
10. Der Verein erhebt diese Daten unmittelbar beim Mitglied, dessen gesetzlichen Vertreter oder mittelbar bei der SKIAF. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der SKIAF und im Landesverband Oberösterreich werden Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit dies im Rahmen der Mitgliedschaft bei der SKIAF bzw. des Lehrgangs- und Meisterschaftsbetriebs notwendig ist. Dies gilt sinngemäß für die Mitgliedschaft in einem Dachverband.
11. Der Verein veröffentlicht im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten und gibt diese an die Presse weiter. Hierzu zählen insbesondere die Daten Meisterschaftsplatzierungen und erfolgreiche absolvierte Prüfungen sowie Daten im Rahmen von Vereinsveranstaltungen. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden bzw. die geneigt sind, berechtigte Interessen zu verletzen, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung des Mitglieds. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder, des Vorstands und der Übungsleiter mit Vorname, Nachname und Funktion veröffentlicht.
12. Der Verein Shotokan Karatedo Daikoku Ried benötigt weder einen Datenschutzbeauftragten (Art 37 DSGVO) noch eine Datenschutzfolgeabschätzung (Art 35 DSGVO).
13. Alle Funktionäre und Mitarbeiter des Vereins sind zum sorgfältigen Umgang mit den Daten und Geheimhaltung dieser verpflichtet. Es wird bei der Verarbeitung auf ein angemessenes Sicherheitsniveau geachtet und erfolgt lediglich der Einsatz von Standardanwendungen.
14. Der Verein kommuniziert soweit möglich per E-Mail. Eine Kommunikation mittels Kurznachrichtendienst ist nicht vorgesehen.
15. Daten werden grundsätzlich nach 7 Jahren nach dem Jahr des Vereinsaustritts eines Mitgliedes gelöscht.
16. Einem Mitglied stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Diese Rechte sind beim Vorstand mittels E-Mail an ried@karate.at geltend zu machen. Ein Mitglied, das glaubt, dass seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.
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132 BAO
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